DIVA-News
Wichtige Mitteilung: PRIIP BIBs ab 1.1.2023 – Temporäre Einschränkungen bei der Ordererteilung
Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,
wie bereits in diversen Medien kommuniziert, müssen Sie ab dem 01. Januar Ihren Kunden im Beratungsgespräch die neuen Basisinformationsblätter (BIB) gemäß PRIIBs-Verordnung zu Verfügung stellen. Diese lösen die bisher verwendeten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (KIID) ab.
Leider wurden diese neuen Dokumente durch die zuständigen KVGen bzw. durch die Datendienstleister noch nicht vollständig bereitgestellt. Dies kann zu Einschränkungen bei der Ordererteilung führen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Situation bis Ende Januar sukzessive behoben wird.
Selbstverständlich ist es unser bestreben Sie so gut wie möglich zu informieren und zu unterstützen. Wir stehen daher in engem Austausch mit den Depotbanken und haben stand 30.12. folgende Rückmeldung erhalten:
FodB: Führt Orders bis zum 1. Februar ohne Einschränkungen aus, auch wenn die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen
FFB: Führt Orders nicht aus, wenn das PRIIP BIB nicht vorhanden ist
Ebase: Führt Orders nicht aus, wenn das PRIIP BIB nicht vorhanden ist
DWS: Führt Orders nach derzeitigem Kenntnisstand aus
Sollten Sie nach einer erfolgreichen Orderteilung feststellen, dass das entsprechende PRIIB BIB Dokument nicht in der DIVA verfügbar sein sollte, so bitten wir Sie darum, dieses auf der Website der jeweiligen Gesellschaft herunterzuladen.
Wenn Sie Hilfe benötigen und/ oder Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an uns.
Einen weiterführenden Artikel zu diesem Thema können Sie von unserem Datenanbieter Morningstar HIER abrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre BCA AG / BfV Bank für Vermögen AG